Nach der Wahl: Mehr Verbraucherschutz, bessere Förderung

Egel welche Koalition das Land in der nächsten Legislatur regiert, eines ist sicher: Ein klimaneutraler Gebäudebestand spielt in den wohnungs- und klimapolitischen Zielen jeder kommenden Bundesregierung eine entscheidende Rolle. Auf dem Weg dorthin sind Bauherren, Modernisierer und selbstnutzende Wohneigentümer Teil der Lösung und müssen mit mehr Verbraucherrechten und gezielten Förderungen besonders bedacht werden. Aus diesem Grund hat der Bauherren-Schutzbund (BSB) drei zentrale Forderungen an die kommende Bundesregierung adressiert.

  1. Mehr Verbraucherschutz beim Wohnungskauf

Wohnungskäufer leisten einen relevanten Anteil an der Schaffung neuen Wohnraums. Indem ehemalige Miethaushalte eigene Immobilien bauen und beziehen, entsteht mehr und besserer Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger. Gängiges Modell ist der Kauf einer meist noch zu bauenden Wohnung von einem Bauträger. In dieser Konstellation sind die Erwerber vor allem in der Bauphase eine verletzliche Verbrauchergruppe. Besonders wenn während der Bauphase eine Insolvenz des Bauträgers droht, wird der Traum vom Eigenheim für Käufer schnell zum Albtraum. Lange Rechtsstreite und kostspielige Bauzeitverzögerungen können die Folge sein. Nach aktueller Rechtslage kommt man kaum aus dem Vertrag. Die Fortsetzung des Bauvorhabens in Eigenregie ist schwer möglich, da sich hierfür alle künftigen Eigentümer einig sein müssten. Ein Recht auf Rückabwicklung des Vertrags und eine ausreichende finanzielle Absicherung des Käufers oder der Käuferin sind derzeit nicht vorhanden.

Deshalb fordern der BSB ein Bauträgervertragsrecht, das diese Unsicherheiten beseitigt. Damit hätten Käufer/-innen einer Wohnung endlich eine gleichwertige Risikoabsicherung – wie Bauherren eines Einfamilienhauses seit der Reform des Bauvertragsrechts in 2018.

  • Reform der Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer verursacht für alle Haus- oder Wohnungskäufer nicht finanzierbare Nebenkosten, die als Eigenkapital in die Kalkulation einberechnet werden müssen. Auch bei verhältnismäßig niedrigem Kaufpreis erreicht die Steuer schnell die Größenordnung eines ordentlichen Gebrauchtwagens. Insbesondere für junge Familien stellt die zurzeit übliche Grunderwerbssteuer von 5,0 bis 6,5 Prozent ein Hindernis dar. Darüber hinaus werden private Immobilienkäufer durch das aktuelle Grunderwerbsteuergesetz benachteiligt. Denn während große Immobilienunternehmen die Grunderwerbssteuer mit sogenannten Share Deals umgehen, muss eine Familie die Steuer vollumfänglich entrichten.

Daher fordert der BSB eine Reform der Grunderwerbsteuer, die die Benachteiligung zugunsten großer Konzerne beendet und gleichzeitig selbstnutzende Eigentümer/-innen fördert, die neuen Wohnraum schaffen.

Der Vorschlag: Ersterwerber einer selbstgenutzten Immobilie erhalten einen Freibetrag, der auf 200.000 € gedeckelt ist. Für die nächsten 200.000 € des Kaufpreises fallen 3 Prozent Grunderwerbssteuer an, für die nächsten 200.000 € 6 Prozent und für alles darüber hinaus 8 Prozent. Durch diese soziale Staffelung der Grunderwerbssteuer könnten sich künftig auch Bauherren mit eher niedrigeren Einkommen die Eigentumsbildung besser leisten.

  • Ein Bauklimageld als Fördermittel und Anreiz für energetisches Bauen

Der energetische Neubau und die Gebäudemodernisierung sind wichtige Teile auf dem Weg zur Klimaneutralität. Die hohe Zahl an Eigenheimen verlangt dabei millionenfache, jeweils kostenintensive Einzelentscheidungen. Um die Bauherren bei ihren notwendigen Vorhaben zu unterstützen, fordert der BSB deshalb die Einführung eines befristeten Bauklimageldes für privaten Neubau und Gebäudemodernisierungen. Das Konzept des Bauklimageldes sieht dabei zwei unterschiedliche Staffelungen für die jeweiligen Bereiche vor.

Bei der energetischen Gebäudemodernisierung sollen Eigenheimbesitzer/-innen eine Einmalzahlung in Form des Bauklimageldes erhalten. Die Höhe des Betrages richtet sich nach der Einsparung an CO2-Emmissionen, die ein Gebäude nach der Maßnahme erzielt. Der Wert wird vor und nach der Baumaßnahme mit einem aktuellen Energieausweis nachgewiesen. Modernisierer erhalten 5.000 € für 15 Prozent Einsparung CO2, 7.500 € für 20 Prozent Einsparung CO2, 10.000 € für 25 Prozent Einsparung CO2.

Im Neubau orientiert sich das Bauklimageld an den Vorgaben der KfW. Für den Bau eines KfW-Energieeffizienzgebäudes erhält jeder Bauherr zu den bisherigen Tilgungszuschüssen auf KfW Kredite eine Einmalzahlung in Form des Bauklimageldes in Höhe von: 10.000 Euro für den Bau eines KfW 55 Hauses, 15.000 Euro für ein KfW 40 Haus und 20.000 Euro für ein KfW 40 plus Haus. Das Bauklimageld im privaten Neubau ist ein niedrigschwelliges und transparentes Fördermittelmittel, um Bauherren zum energetischen Neubau zu motivieren. Die Förderung kann zudem als Eigenkapital in die Finanzierung einfließen und Bauherren bei steigenden Baunebenkosten entlasten.

Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.

_______________________________________________________________________________

Kommentar Florian Becker, BSB-Geschäftsführer

Eigentümer müssen sich mehr Klimaschutz leisten können

Wer heute ein Haus baut oder modernisiert, hat erheblichen Einfluss auf seine zukünftige Energiebilanz. Denn weitere umfassende Maßnahmen sind anschließend wahrscheinlich erst in Jahrzehnten vorgesehen. Für das Erreichen der Klimaziele im Gebäudebestand bis 2030 ist es deshalb wichtig, dass jeder Bauherr heute so klimagerecht baut, wie es sein Geldbeutel zulässt.

Doch hier liegt der Knackpunkt: Schärfere energetische Anforderungen lassen die ohnehin schon hohen Bau- und Modernisierungskosten weiter steigen. Bauherren und Eigenheimbesitzer benötigen deshalb bessere Fördermodelle, um ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten zu können.

Unser Vorschlag des Bauklimageldes erreicht zu diesem Zweck alle selbstnutzenden Eigentümer: Beim Neubau fängt es Zusatzkosten für höhere Energiestandards auf; bei der Modernisierung setzt es dort an, wo es am dringendsten benötigt wird: bei den CO2 Emissionen. Das Bauklimageld ist dabei an keine spezifische Maßnahme gebunden. Egal ob als Abwrackprämie für eine Ölheizung, für zusätzliche Dämmmaßnahmen oder für regenerative Stromerzeugung – die neue Direktförderung kann technologieoffen und für bedarfsgerechte Baumaßnahmen eingesetzt werden, die auf die individuellen Gegebenheiten des Gebäudes abgestimmt ist. So erzielt das Bauklimageld seine maximale Wirkung auf dem Weg in einen klimaneutralen Gebäudebestand.

Nach der Wahl: Mehr Verbraucherschutz, bessere Förderung
Florian Becker, BSB-Geschäftsführer

BILDER
Nach-der-Wahl_amy-hirschi-K0c8ko3e6AA-unsplash (c).jpg
© Amy Hirschi / unsplash.com
Eigentümer müssen sich mehr Klimaschutz leisten können_M-Becker-Florian-a-Hoffotografen.jpg
© www.hoffotografen.de

Redaktionelle Werbung

Cookie Consent mit Real Cookie Banner