Ende Juli des Jahres muss die Steuererklärung für das Jahr 2021 abgegeben werden, wenn die Erklärung vom Steuerpflichtigen selbst erstellt wird. Dabei sollte daran gedacht werden, dass ein Teil der Handwerkerrechnungen steuermindernd geltend gemacht werden kann, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Die Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind – neben dem Abzugsbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen – in Höhe von 20 %, maximal 1.200 € pro Jahr, berücksichtigungsfähig.
Zu den begünstigten, handwerklichen Tätigkeiten zählen insbesondere Arbeiten an Innen- und Außenwänden, am Dach, an der Fassade, an Garagen o. ä., sowie Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen, Wandschränken, Heizkörpern und -rohren, von Bodenbelägen, von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen, aber auch die Modernisierung der Einbauküche, des Badezimmers und Maßnahmen der Gartengestaltung, Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück sowie Kontrollaufwendungen (z. B. Schornsteinfeger, Kontrolle von Blitzschutzanlagen).
Unerheblich ist dabei, ob es sich bei den Aufwendungen für die einzelne Maßnahme um Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand handelt. Aber Achtung: Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind jedoch nicht begünstigt. Als Neubaumaßnahmen gelten alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Haushalts bis zu dessen erstmaliger Bezugsfertigkeit durchgeführt werden, z. B. beim Bau eines Einfamilienhauses. Hingegen stellt z. B. der nachträgliche Ausbau des Dachgeschosses oder der nachträgliche Bau eines Wintergartens in einem selbstbewohnten Einfamilienhaus keine Neubaumaßnahme, sondern eine begünstigte Maßnahme dar.
Abzugsfähig sind alle Handwerker- und Renovierungsarbeiten am eigenen und selbst bewohnten Haus. Und zwar die reinen Arbeitskosten ebenso wie die Fahrtkosten und die anteilige Mehrwertsteuer. Nicht abzugsfähig sind allerdings Materialkosten. Auch wenn es sich lohnt, Steuern zu sparen – noch besser ist es aber, die Kosten – und damit auch die Rechnungen – von Beginn an niedrig zu halten. Der VPB rät deshalb dazu, bei jeder Arbeit, auch bei Kleinigkeiten, vorab nach dem Preis zu fragen und möglichst drei vergleichbare schriftliche Angebote einzuholen.
Verband Privater Bauherren (VPB) e.V.
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