Ökologisches Bauen

Trends, Richtlinien und Förderungen

Die Nachhaltigkeit von Wohngebäuden spielt sowohl für den Verbraucher als auch die Politik eine immer wichtigere Rolle. Es geht um Materialien, Bauweisen und Verarbeitung als zentrale Bausteine, um einen möglichst geringen ökologischen Fußabdruck zu hinterlassen. In erster Linie betrifft es die Gebäudehülle und die Beheizung der Innenräume. Privatpersonen die ökologisch Bauen oder eine Eigentumswohnung mit KfW-Standard erwerben, fördert der Staat mit Zuschüssen und günstigen Konditionen für Baudarlehen. Somit lässt sich bares Geld sparen und gutes für die Umwelt tun. Seit 2020 gibt es zahlreiche gesetzliche Neuerungen!

Trends beim ökologischen Bauen

Ökologisches Bauen bewegt sich heute zwischen Low Tech und High Tech-Haus. Oftmals wollen Bauherren auch eine Verbindung aus Holzhaus mit neuester Technologie. Dieser Trend scheint sich immer weiter zu verbreiten, was sowohl das Wohlbefinden steigert als auch der Umwelt guttut.

Der Inbegriff ökologischen Bauens ist das Holzhaus. Generell besteht ein Holzhaus aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz und könnte somit als optimale Lösung für eine gesunde Bauweise betrachtet werden. Die Verwendung von traditionellen, nachwachsenden Rohstoffen bildet die perfekte Grundlage für ein nachhaltiges Bauen. Diese Gebäude zeichnet oftmals ein möglichst geringer Einsatz von Technik aus: sogenannte Low Tech-Gebäude. Zu den weiteren wichtigen Maßnahmen gehören natürliche Dämmmaterialien, Naturfarben und natürliche Bodenbeläge. Die Verbindung von ökologischen Bauen mit moderner Gebäudetechnik bedeutet, dass die benötigte Energie durch Photovoltaik, einer thermische Solaranlage, Erd- oder Wasser-Wärmepumpen erzeugt wird. Und die technischen Anlagen werden von einem intelligenten Messsystem überwacht und gesteuert.

Daneben gibt es weitere Aspekte bzw. konkrete Klassifizierungen, die ökologischem Bauen entsprechen und eher die technische Seite fokussieren. Die bekanntesten Begriffe sind Niedrigenergiehaus, 3-Liter-Haus und Passivhaus. Beim Niedrigenergiehaus (NEH) wird davon ausgegangen, dass der Wert für den Jahresheizwärmebedarf von maximal 70 kWh/qm im Jahr nicht überschritten wird. Im Vergleich zum Niedrigenergiehaus sind die Werte bei einem Passivhaus wesentlich reduzierter. Im Idealfall werden Passivhäuser so gebaut, dass sie wärmebrückenfrei konstruiert und eine kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung besitzen. Zentraler Aspekt ist der Kontrollwert des Jahresheizwärmebedarfs, der 15 kWh/qm nicht überschreiten darf. Dies ist durch entsprechende Dämmung und einer maximalen Nutzung der Sonnenenergie möglich. Das 3-Liter-Haus bewegt sich zwischen dem NEH und einem Passivhaus. Sein Jahresheizwärmebedarf liegt zwischen 16 und 39 kWh/qm.

Für Bauherren ebenfalls immer attraktiver sind ökologische High-Tech-Häuser. Innovative Werkstoffe und die Verwendung von recycelten Materialien für die Gebäudehülle werden verbunden mit nochmals ausgeklügelterer Technik z. B. in Form von mobilen Solarkollektoren mit Elektromotor, die der Sonne folgen. Daneben gibt es bereits Fenster und Ziegel mit Solarzellen. Besonders im modernen Wohnbau spielt Glas eine wichtige Rolle. Warum nicht die Glasflächen zur Produktion von Energie nutzen? Sogenannte transparente Solarzellen werden weltweit entwickelt. Auf dem Markt bereits leicht erhältlich sind Dachziegel mit Solarzellen. Die Solardachziegel haben jedoch noch den Nachteil, dass jeder einzelne Ziegel störanfälliger ist als eine große Indach-Photovoltaik-Anlage. In den nächsten Jahren wird es weitere technologische Innovationen auf diesem Gebiet geben.

Ökologisches Bauen
Quelle: Bundesarchitektenkammer

Richtlinien für Heizungstechnik und Wärmedämmstandards

In den vergangenen Jahren war für den Eigenheimbau und die Errichtung von Gebäude die Energieeinsparverordnung (EnEV) maßgeblich. Seit dem 1. November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Es löst die EnEV ab und verbindet es mit dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einer kompakten Vorschrift. Kernthemen der neuen Verordnung sind Heizungstechnik und Wärmedämmstandards für alle Gebäude die beheizt oder klimatisiert werden. Es enthält die energetischen Anforderungen für Neubauten und für die Modernisierung von Bestandsgebäude.

Im GEG finden private und institutionelle Bauherren sowie Architekten und Ingenieure die Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Hierzu gehören die mindestens einzuhaltenden Dämmwerte für Dach, Wand, Fenster und Bodenplatte. Ebenso macht das Gesetz konkrete Vorgaben für die Wärme- und Kälteversorgung. Geregelt werden mit dem GEG auch der Einsatz erneuerbarer Energien und die Erstellung und Verwendung eines Energieausweises.

Wichtig: Im Wesentlichen werden mit dem GEG die Anforderungen aus der EnEV 2016 übernommen und es gibt zunächst keine weiteren Verschärfungen. Neu ist, dass es eine Klausel zur Überprüfung der energetischen Anforderungen in 2023 geben soll. „Wer sich heute beim Bau eines Wohnhauses mit den Mindeststandards des GEG begnügt, läuft Gefahr, dass die neue Immobilie bereits kurz nach Fertigstellung bautechnisch überholt ist“, so die Verbraucherzentrale. Daher lautet die Empfehlung ein Wohnhaus nach möglichst hohen Effizienzstandard zu bauen, denn je besser die Energieeffizienz desto höher die staatliche Förderung.

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt für die Sanierung von Bestandswohngebäude Mindeststandards für die Erneuerung von Putz und Fenstern vor. Konkret macht das GEG Vorgaben in Form des Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) bei Einzelmaßnahmen, während bei umfassenden Modernisierungen die energetische Gesamtbilanz wichtig ist. Bevor Sie mit der Sanierung beginnen, müssen Sie sich von einem Sachverständigen für Wärmeschutz die Einhaltung der GEG-Richtlinie bestätigen lassen. Empfehlung: Zunächst sollten sich Eigentümer einer Bestandsimmobilie, statt durch sämtliche Gesetzesblätter zu kämpfen, den Sanierungskonfigurator des Ministeriums für Wirtschaft und Energie (https://www.sanierungskonfigurator.de) nutzen, um Maßnahmen und Kosten sowie mögliche Förderungen abzuschätzen. Hierzu geben Sie den Ist-Zustand des Gebäudes ein und wählen anschließend die verschiedenen Sanierungsmöglichkeiten aus. Der Konfigurator zeigt Ihnen, welche Sanierung zu welcher Energieersparnis führt, welche Kosten die Sanierung verursachen wird und welche Maßnahmen der Staat fördert. So erhalten Sie einen ersten guten Überblick zur energetischen Modernisierung Ihrer Bestandswohnimmobilie.

Besonders bei einem Neubau achten viel Bauherren auf die autonome Erzeugung von Strom z.B. durch eine Photovoltaikanlage. Dies wird vom GEG bezüglich der Energiebilanz des Hauses großzügig angerechnet – Stichwort: Primärenergiebedarf. Neu eingebaute Klima- und Lüftungsanlagen müssen u.U. mit einer Einrichtung zur Wärmerückgewinnung ausgestattet werden. Und ab 2026 ist der Einbau einer Ölheizung untersagt außer sie ist Teil einer Hybridheizung. Viele weitere Vorgaben müssen Bauherren beachten, wenngleich sie nicht neu sind.

Ökologisches Bauen

Neues Förderprogramm für effiziente Gebäude (BEG)

Wenn es um staatliche Fördermittel – Förderkredite und Zuschüsse für Effizienzhäuser – für ökologisches Bauen geht, dann ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW) die zentrale Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmen. Ob Sie eine Neubau-Eigentumswohnung im Erstbezug erwerben, ein historisches Gebäude sanieren oder ein Einfamilienhaus errichten, stets gibt es spezifische Förderprogramme beim Umsetzen ökologisch nachhaltiger Maßnahmen. Ganz neu: Auch der Bau einer privaten Ladestation fürs Elektroauto wird mit 900 Euro gefördert.

Für Bauherren ging es in der Vergangenheit um das KfW-Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“, welches 2021 in die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) überführt wird. Das neue Förderprogramm soll für mehr Ordnung und Übersichtlichkeit in der Angebots- und Bestimmungsvielfalt sorgen: aus zehn Teilprogrammen in vier Förderprogrammen werden drei Teilprogramme (siehe Grafik). Dafür wird unterschieden in: Voll-Sanierung oder Neubau von Wohngebäuden zum Effizienzhaus (BEG WG), Voll-Sanierung und Neubau von Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäude (BEG NWG) und Einzelmaßnahmen an bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG EM). Die Richtlinie BEG EM ist bereits seit 1. Januar 2021 in Kraft.

Was ist neu, was bleibt, was gibt es zukünftig nicht mehr? Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet stets eine Zuschuss- als auch eine Kreditvariante an. Ebenfalls positiv für den Verbraucher ist, dass sich die Angebote an den bekannten Effizienzhausniveaus orientieren. Bei der Förderhöhe bleiben der Fördersatz von 20 Prozent für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und bei der Heizung gestaffelte Sätze je nach Technologie von 20, 45 bzw. 55 Prozent. Angehoben wird die Höhe der Unterstützung von 30.000 Euro auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Beim Programm Einzelmaßnahmen an bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG EM) gilt für Wärmepumpen ein Fördersatz zwischen 35 und 50 Prozent. Ersetzt eine Wärmepumpe einen Ölkessel, dann liegt der Fördersatz bei 45 Prozent. Werden zusätzlich noch mehrere Maßnahmen im Rahmen eines Software-gestützten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) abgearbeitet, dann gibt es weitere fünf Prozent.

Sie bauen ein neues Einfamilienhaus, dann liegen die Fördersätze für ein Effizienzhaus 55 bei 15 oder 17,5 Prozent und bei einem Effizienzhaus 40+ bei 25 oder 27,5 Prozent der Baukosten. Woher kommen die 2,5 Prozent mehr als üblich? Belohnt werden Bauherren mit einem Zuschlag von 2,5 Prozent (bzw. fünf Prozent bei Sanierungen), wenn das Erneuerbare Energien-Paket (EE-Paket) mindestens 55 Prozent des Leistungsbedarfs abdeckt. Das EE-Paket steigert nicht nur den Fördersatz, sondern auch die Höhe der förderfähigen Kosten von 120.000 auf 150.000 Euro pro Wohneinheit. Ebenfalls neu ist bei der Sanierung die anspruchsvolle Effizienzhausstufe EH 40, denn hier können Bauherren einen maximalen Fördersatz von 55 Prozent bei einer Förderhöchstgrenze von 150.000 Euro (Förderung 82.500 Euro) erzielen. Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: 1.) EE-Paket und 2.) individueller Sanierungsfahrplan (iSFP).

Beim Neubau ist die Nachhaltigkeitszertifizierung als Einstufung als z. B. „Effizienzhaus 55 NH“ neu. Das Zertifikat stellt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) aus. Es bildet die Grundlage für die Erhöhung des Fördersatzes um 2,5 Prozent und der max. Fördersummer von 120.000 auf 150.000 Euro. Die entstehenden Zusatzkosten durch eine Nachhaltigkeitszertifizierung werden bis zu 50 Prozent von der KfW-Bank erstattet (max. 5.000 Euro). Voraussetzung für die Vergabe des Gütesiegels ist die Erfüllung von allgemeinen und besonderen Anforderungen an: ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität des Gebäudes. Ebenfalls wird die Qualität des Planungs- und Bauprozesses berücksichtigt. Die Nachhaltigkeitszertifizierung erfolgt nach Fertigstellung. Somit gibt es sowohl die NH- und EE-Klasse, die jedoch nicht kombinierbar sind. Weg fällt die Beihilfe für die Stufe KfW Effizienzhaus 115.

Wie können Bauherren noch von der BEG profitieren? Es gibt mehr Geld für die Baubegleitung: Die BEG gestattet eine Abrechnung von 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern. In dieser Gebäudeklasse übernimmt der Staat auch 80 Prozent der Energieberatung – maximal 1.300 Euro. Höhere Förderungen gibt es bei Mehrfamilienhäusern, denn für die Baubegleitung gibt es bis zu 2.000 Euro pro Wohnung – gedeckelt bei 20.000 Euro, und der Zuschuss zur Energieberatung beträgt maximal 1.700 Euro.

Fazit: Wer jetzt plant ein Haus zu bauen, der sollte künftige Entwicklungen bei den Energiepreisen und die neuen staatlichen Richtlinien und Förderungen im Blick haben. Ebenfalls wichtig ist, dass sowohl die energetischen Auflagen für Wohngebäude bekannt sind. Schlussendlich muss sich der Häuslebauer für sein ganz individuelles Haus entscheiden. Hohe Investitionskosten beim Einbau von innovativen technischen Lösungen zur Energieeinsparung können sich innerhalb weniger Jahre bereits in Form von niedrigen Betriebskosten rentieren. Daneben gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten für ökologisches Bau z. B. durch den Einsatz innovativer Materialien oder Technik. Wichtig ist der Beitrag für einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen, was von der Politik gefördert wird.

Quellen:
Verbraucherzentrale (11.12.2020): GEG: Was steht im neuen Gebäudeenergiegesetz? (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/geg-was-steht-im-neuen-gebaeudeenergiegesetz-13886

Deutsches Architektenblatt (16.12.2020): BEG: neue Bundesförderung für effiziente Gebäude startet 2021 (https://www.dabonline.de/2020/12/16/beg-neue-bundesfoerderung-effiziente-gebaeude-startet-2021-kfw-bafa-kredite-zuschuss/)

HLH (09.06.2021): Bundesförderung für effiziente Gebäude: Schon über 100.000 Anträge eingegangen.(https://www.ingenieur.de/fachmedien/hlh/wissen/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-schon-ueber-100-000-antraege-eingegangen/)

Carsten Schmidt

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