Erprobte Kombi für den zukunftsfähigen Hochbau
Bisotherm ist der Trendsetter beim Bauen mit (Leicht-)Betonmauerwerk auf der Basis von Naturbims und hat sein Produktportfolio ergänzt. Aktuell bietet der Hersteller das Direktheizungssystem Bisoheat an. Die Infrarotheizung nutzt die älteste und zugleich behaglichste Art und Weise, wohlige Wärme zu spenden.
Analogien zur Natur – die wohltuende Wärme sanfter Sonnenstrahlen
Jeder kennt das wunderbare Gefühl von sanft wärmenden Sonnenstrahlen. Ähnlich funktionieren die Smart Panels. Neben dem angenehmen Wärmeempfinden und der ausgeglichenen Temperaturverteilung bieten die Heizpanels zahlreiche Vorteile gegenüber klassischen Heizsystemen. Durch die kurze Reaktionszeit erwärmen sich die Räume schnell und die Panels wirken sich positiv auf das Wohlbefinden und die Gesundheit aus, Staubverwirbelungen werden reduziert und die Luft wird weniger ausgetrocknet – ideal für Allergiker und Asthmatiker.
Außerdem reduzieren diese signifikant die Haustechnikkosten, bei geeigneter Auslegung der Gebäudehülle auf die Vorgaben eines Effizienzhauses (EH) 40.
Praxisbeispiel
Ein Stammkunde hat ein wegweisendes Baukonzept auf Basis von Bisothermprodukten konzipiert und realisiert. Das Effizienzhaus kommt mit einem Jahres-Primärenergiebedarf von ca. 30 kWh/(m²a) aus, weil alle Wärmebrücken durch die Verwendung von Bisotherm-Ergänzungsprodukten vermieden wurden. Somit ließ sich die gesamte Hautechnik einfach und preiswert gestalten, die Anschaffungs- und Installationskosten verringern. Auf ein teures und aufwendiges warmwassergeführtes Heizsystem wird komplett verzichtet. Das Warmwasser für Küche und Badezimmer wird über 2 elektronisch geregelte Warmwasserspeicher erzeugt. Die Raumbeheizung erfolgt mit Infrarotheizpanels. 1 Panel pro Raum und 2 im Flur sind das gesamte Heizsystem für 140 m² Wohnfläche.
Die Beheizung mit den Panels lässt sich per App steuern, setzt Maßstäbe und garantiert hohe Energieeffizienz und Langlebigkeit, was besonders mit Bezug zur Energiewende beachtenswert ist. Denn bei der Nutzung von „grünem“ Strom fällt keine CO2-Steuer an.
akz-o
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