Bauen ist teuer und auch gefährlich

Spezielle Unfallversicherungen können den Bauherrn und seine Helfer schützen

Bauen wird in Deutschland immer teurer. Zuletzt schossen die Baukosten in die Höhe, weil wichtige Materialien wie Kunststoffe, Stahl und Holz knapp waren. Parallel dazu steigen die Grundstückspreise immer weiter, dazu kommen hohe energetische Anforderungen. Und wo wird gespart? Beliebt ist die Muskelhypothek, der Einsatz von Verwandten, Freunden und Nachbarn. Doch wenn man hier nicht aufpasst, kann der Bau des Traumhauses schnell zum Albtraum werden. Denn Bauarbeiten sind nicht nur teuer, sondern auch gefährlich. Häufige Unfallursachen sind herabfallende Gegenstände oder elektrische Anlagen und Maschinen. Das sollten Bauherren und Helfer wissen:

  • Wenn Verwandte, Nachbarn und Freunde helfen, besteht für sie grundsätzlich Versicherungspflicht. Alle privaten Helfer müssen deshalb bis spätestens eine Woche nach Baubeginn bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) angemeldet werden. Geschieht dies nicht, droht ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro. Unabhängig davon muss der Bauherr für ausreichenden Arbeitsschutz sorgen, sonst haftet er bei einem Unfall.
  • Da die gesetzliche Unfallversicherung der BG Bau nur eine Grundabsicherung bietet, sollte der Bauherr seine freiwilligen Helfer zusätzlich über eine private Unfallversicherung absichern.
  • Bauherren und Ehepartner, die auf der Baustelle tätig werden, können bei der Bauberufsgenossenschaft gegen Unfallschäden nicht pflichtversichert werden. Hier macht der Abschluss einer privaten Unfallversicherung noch mehr Sinn als bei den Helfern.
  • Bau-Unfallversicherungen kann man bei vielen Versicherern abschließen. Die Police der Nürnberger Versicherung etwa hat eine feste Vertragslaufzeit von einem Jahr, bei längerer Bauzeit kann ein neuer Antrag gestellt werden. Freiwillige Helfer können ebenfalls privat unfallversichert werden, hier unterscheidet sich der jeweils fällige Einmalbeitrag pro Person nach der Versicherungsvariante. In Variante 1 ist bei Invalidität infolge eines Unfalls auf der Baustelle eine Höchstsumme von 50.000 Euro vorgesehen, bei Variante 2 eine Höchstsumme von 100.000 Euro. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Betreten und endet mit dem Verlassen der Baustelle.
  • Eine Bau-Unfallversicherung kann man mit einem Rohbauschutz verbinden, dabei werden bei einigen Versicherern die Feuerrohbau-, die Bauleistungs- und die Bauherrenhaftpflichtversicherung in einem Paket gebündelt. Mehr Infos gibt es etwa unter www.nuernberger.de. Die Bauleistungsversicherung bietet Kaskoschutz bei höherer Gewalt und Elementarereignissen, die Feuerrohbauversicherung schützt bei Brand, Blitzschlag und Explosion, die Bauherrenhaftpflicht übernimmt berechtigte Ansprüche Dritter gegen den Bauherrn.

djd

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